Mit Ende April 2023 endete die generelle Maskenpflicht. In speziellen Situationen muss dennoch weiterhin eine FFP2-Maske in der Ordination getragen werden.
Also: bitte nehmen Sie eine Maske (in der Tasche) mit.
Nach über drei Jahren haben wir endlich wieder ein weiteres Stück Normalität wiedererlangt. Daher kann auf das Maskentragen in der Ordination zu den meisten Zeiten verzichtet werden. Aber wie so oft: es gibt Ausnahmen.
Falls Sie sich verkühlt, grippig oder fiebrig fühlen oder unter Schnupfen oder Husten leiden, teilen Sie uns diesen Sachverhalt bitte mit. In diesem Fall werden Sie zur „Infektionssprechstunde“ eingeteilt. In diesem Zeitraum gilt für alle Parteien wieder die Tragepflicht einer FFP2 Maske.
Werden Sie von uns in der Regelsprechstunde als potentiell infektiös wahrgenommen, werden Sie zumTragen einer Maske aufgefordert werden.
Wir behalten uns vor, Sie in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt wieder- zubestellen.
Um einen reibungslosen Ordinationsalltag gewährleisten zu können, ersuche ich Sie, einer allfälligen Aufforderung zum Tragen einer FFP2 Maske nachzukommen. Bei Nichtbefolgung unseres Ersuchen kann es unter bestimmten Umständen zur Behandlungsverweigerung kommen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist vieles im Fluss.
Auch wir sind auf den neuen, „alten“ Ordinationsalltag gespannt.
Ich versichere Ihnen, dass wir unsere neu gewonnenen Erfahrungen laufend in die Verbesserung des Ordinationsbetriebes einfliessen lassen werden und möglich Vereinfachungen umgehend umsetzen werden.